Gewerbekunden
Für Großverbraucher/Gewerbe:
So kommen Sie zu Ihrer Preissäge-Zahlkarte
Alle Gewerbetreibenden, Freiberufler, Selbständige und öffentliche Institutionen, deren Unternehmen nicht jünger als 6 Monate ist, können die Preissäge-Zahlkarte als Zahlungsmittel nützen.
- Anmeldeformular im nächsten bauMax-Markt ausfüllen bzw. abgeben.
- Unterlagen abgeben (Die Unterlagen müssen in Original und Kopie vorgelegt werden. Die Kopie bleibt beim Antrag.):
- Gewerbeberechtigungsschein
- Auszug aus dem Firmenbuch
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Ausweis einer Interessensvertretung für freie Berufe (z.B. Ärzteausweis)
- Ausweis(e) der Vertretungsbefugten sowie der Karteninhaber
- Vorlage der Bank- bzw. Kreditkarte
- Auszug aus dem Genossenschaftsregister
- Nachweis der Vertretungsbefugnis für öffentlich rechtliche Stellen (nach Rücksprache mit dem Preissäge-Zahlkartenservice)
- Karte wird an die von Ihnen angegebene Adresse mit einer Übernahmebestätigung gesendet.
- Übernahmebestätigung mit einer Ausweiskopie per Post, Fax oder E-Mail (Unterlagen scannen) an das Preissäge-Zahlkartenservice übermitteln.
- Karte wird vom Preissäge-Zahlkartenservice entsperrt.