Gewerbekunden

Gewerbekunden

Für Großverbraucher/Gewerbe:
So kommen Sie zu Ihrer Preissäge-Zahlkarte

Alle Gewerbetreibenden, Freiberufler, Selbständige und öffentliche Institutionen, deren Unternehmen nicht jünger als 6 Monate ist, können die Preissäge-Zahlkarte als Zahlungsmittel nützen.

  • Anmeldeformular im nächsten bauMax-Markt ausfüllen bzw. abgeben.
  • Unterlagen abgeben (Die Unterlagen müssen in Original und Kopie vorgelegt werden. Die Kopie bleibt beim Antrag.):
    • Gewerbeberechtigungsschein
    • Auszug aus dem Firmenbuch
    • Auszug aus dem Vereinsregister
    • Ausweis einer Interessensvertretung für freie Berufe (z.B. Ärzteausweis)
    • Ausweis(e) der Vertretungsbefugten sowie der Karteninhaber
    • Vorlage der Bank- bzw. Kreditkarte
    • Auszug aus dem Genossenschaftsregister
    • Nachweis der Vertretungsbefugnis für öffentlich rechtliche Stellen (nach Rücksprache mit dem Preissäge-Zahlkartenservice)

  • Karte wird an die von Ihnen angegebene Adresse mit einer Übernahmebestätigung gesendet.
  • Übernahmebestätigung mit einer Ausweiskopie per Post, Fax oder E-Mail (Unterlagen scannen) an das Preissäge-Zahlkartenservice übermitteln.
  • Karte wird vom Preissäge-Zahlkartenservice entsperrt.
  • Einkaufen!